Das Land NRW hat a eine neue Coronaschutzverordnung mit Änderungen für den Sport veröffentlicht, welche ab dem 04. März 2022 gültig ist.
- Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre) können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
- Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen
Erwachsene Begleitpersonen bzw. Besucher müssen ebenfalls über einen 3G-Nachweis verfügen. In der Halle herrscht für alle Begleitpersonen/Besucher Maskenpflicht.